Impressum

Rechtliche Hinweise

Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz

C&P Immobilien AG
Head Office Graz: Brauquartier 2, 8055 Graz
Branch Office Wien: Schellinggasse 12/1, 1010 Wien
Branch Office Klagenfurt: St. Veiter Ring 23, 9020 Klagenfurt
Branch Office Berlin: Bleibtreustraße 24, 10707 Berlin
Branch Office Dubai: Office 1402, Al Habtoor Business Tower, Dubai Marina, United Arab Emirates

Firmenbuchnummer: FN 279120x

Firmenbuchgericht: Landesgericht für ZRS Graz

Telefon +43 5 0316 100
Fax +43 5 0316 105
Email office.graz@cp-ag.at

Vorstand:
Ing. Markus Ritter, Vorstandsvorsitzender
Bmst. DI Andreas Grabner, Mitglied des Vorstands
Ing. Thomas Schober-Plankl, Mitglied des Vorstands

Unternehmensgegenstand:
Gewerbliche Vermögensberatung mit den Berechtigungen nach § 1 Z 44 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 als Vertraglich gebundener Vermittler und Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.
Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), eingeschränkt auf Immobilienmakler

Vermietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und Luftfahrzeuge, eingeschränkt auf die Vermietung von Kraftfahrzeugen

UID-Nummer: ATU 62634304

Mitglied bei: WK Steiermark
FG Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Finanzdienstleister, Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen

Berufsrecht: Gewerbeordnung, www.ris.bka.gv.at

Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Magistrat Graz

Beteiligungen: (Stand 01.01.2018)

Die C&P Immobilien AG hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.

Kein Versicherungsunternehmen oder dessen Mutterunternehmen hält eine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10% an den Stimmrechten oder am Kapital der C&P Immobilien AG.

Beschwerdemöglichkeiten:

Sollten Sie Grund zur Beschwerde über die C&P Immobilien AG, ihre Mitarbeiter und/oder Berater sowie andere mit C&P Immobilien AG verbundene Personen oder sonstige Beschwerden zu den angebotenen Dienstleistungen oder Produkten haben, können Sie sich schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail an C&P Immobilien AG wenden.

C&P Immobilien AG
Beschwerdemanagement
Brauquartier 2, 8055 Graz
Telefon +43 5 0316 100
Fax +43 5 0316 105
Email office.graz@cp-ag.at

Weitere Beschwerdestelle:
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Abt I/7, Stubenring 1, 1010 Wien

Bereich Wertpapierdienstleistung

Die FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH ist unser gemäß WAG 2018 konzessionierter Partner im Rahmen der Beratung über und Vermittlung von Finanzinstrumenten. In diesem Tätigkeitsbereich ist die C&P Immobilien AG ein Erfüllungsgehilfe der FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH gemäß § 1313a ABGB und wird im Namen und auf Rechnung der FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH tätig.

Rechtliche Hinweise

Copyright, Marken- und Schutzrechte

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Nutzung, Verfügbarkeit, Haftungsausschluss

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Links

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Lendplatz 9, 8020 Graz
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ESG-Erklärung

Mit dieser Erklärung kommen wir unserer Verpflichtung nach und legen somit offen, wie wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung bei Versicherungsanlageprodukten berücksichtigen.

Im Bereich der Vermögensberatung sind wir als Erfüllungsgehilfe der Wertpapierfirma FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH, 1140 Wien, Mauerbachstraße 4/3 (www.finanzadmin.at) tätig und verweisen in diesem Geschäftsbereich auf die dort kommunizierten Informationen zur Berücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Nachhaltigkeit geht uns alle an. Sie ist das Bewusstsein, die natürlichen Lebensgrundlagen wie sauberes Wasser und gesunde Luft zu bewahren und den Klimawandel so schnell und so weit wie möglich zu begrenzen. Sämtliches Handeln ist ganzheitlich auf diese Ziele auszurichten, um jetzige und nachfolgende Generationen vor Schaden zu schützen und ihnen eine lebenswerte Welt zu bieten bzw. zu hinterlassen.

Zur Zielerreichung müssen nicht nur Staatengemeinschaften und Einzelstaaten sowie ihre Regierungen, Institutionen und Bürger beitragen, sondern auch Unternehmen aus allen Wirtschafts- und Dienstleistungsbereichen.

Die Europäische Union hat für ihre Mitgliedsstaaten zum Thema Nachhaltigkeit u.a. die sogenannte Offenlegungsverordnung und die Taxonomieverordnung erlassen, die auch uns als Finanzberater treffen. Darin werden unter dem Kürzel „ESG“ drei zentrale Verantwortungsbereiche genannt: Umweltschutz, soziale Nachhaltigkeit und nachhaltige Unternehmensführung.

Wir nehmen das Thema Nachhaltigkeit sehr ernst und bemühen uns, den rechtlichen Verpflichtungen in enger Zusammenarbeit mit den Versicherungsgesellschaften bestmöglich gerecht zu werden.

Im Beratungsprozess wird bei jedem Kunden erhoben, ob bei Veranlagungen in ein kapitalbildendes Versicherungsanlageprodukt, bei den Finanzinstrumenten Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden sollen oder auch nicht.

Wenn die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gewünscht wird, so stehen eine Vielzahl von Finanzinstrumenten mit unterschiedlicher Ausrichtung zur Verfügung:

Diese, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigenden Finanzinstrumente werden in 3 Kategorien unterteilt:

Kategorie A: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren (gemäß Taxonomieverordnung).

Das bedeutet, dass die wirtschaftliche Tätigkeit ein solches Finanzinstrument zumindest einem Umweltziel dient und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leistet, die wirtschaftliche Tätigkeit nicht gleichzeitig zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führt, die wirtschaftliche Tätigkeit unter Einhaltung des festgelegten Mindestschutzes ausgeübt wird (betrifft Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Leitsätze in der Unternehmensführung etc.), sowie dabei die entsprechenden technischen Vorgaben, die an Kennzahlen gemessen werden, eingehalten werden (z. B. Schwellenwerte für Emissionen oder CO2-Fußabdruck).

Darüber hinaus nennt die Taxonomieverordnung 6 Umweltziele, nämlich

  • den Klimaschutz
  • die Anpassung an den Klimawandel
  • die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • den Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt (Biodiversität) und der Ökosysteme

Kategorie B: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren (gemäß Offenlegungsverordnung).

Innerhalb der Kategorie B, also bei Finanzinstrumenten gemäß Offenlegungsverordnung ist zu unterscheiden in Produkte gemäß

  • Art 8 (auch „hellgrün“ genannt) und
  • Art 9 (auch „dunkelgrün“ genannt).

Bei Produkten gemäß Art 8 werden diese ökologischen und sozialen Kriterien berücksichtigt und bei Art 9 wird in Firmen investiert, die explizit diese Nachhaltig-keitsziele verfolgen.

Diese Nachhaltigkeitsaspekte können bei einem einzelnen Finanzinstrument aber auch bezogen auf das gesamte Portfolio berücksichtigt werden.

Hierzu ist aber zu bedenken, dass kein Finanzinstrument zu 100% den Erfordernissen der Art 8 oder Art 9 entsprechen, sondern nur zu einem gewissen Mindestprozentsatz.

Kategorie C: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren, die nicht den Kategorien A und B entsprechen, die aber verschiedene nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.

Da wir bei den Kennzeichnungen ausschließlich auf die Angaben der Versicherungsgesellschaften und/oder externer Softwarelieferanten angewiesen sind, ist es uns selbst nicht möglich, diese Angaben aufgrund eigener Recherchen zu überprüfen.

Diese Nachhaltigkeitsaspekte können bei einem einzelnen Finanzinstrument, aber auch bezogen auf das gesamte Versicherungsprodukt berücksichtigt werden.

Bei Finanzinstrument der Kat. A und B kann ein prozentuellen Mindestanteil präferiert werden, bei Finanzinstrumenten gemäß der Kat. C erfolgt eine Berücksichtigung jedoch nicht in prozentuellen Mindestwerten, sondern nur, ob ein Finanzinstrument diese Ziele berücksichtigt oder nicht.

Bei all diesen Angeboten sind wir jedoch darauf angewiesen, dass die Versicherungsgesellschaften entsprechende Auswahlparameter zur Verfügung stellen.

Wenn ein Kunde keine Nachhaltigkeitspräferenzen bekanntgibt, wird er als „nachhaltigkeitsneutral” eingestuft. Das heißt, dass in die Eignungsbeurteilung bzw. in die Auswahl jener Finanzinstrumente, die wir z.B. im Zuge der Auswahl einer kapitalbildenden Lebensversicherung empfehlen, dies nicht berücksichtigen, also die Nachhaltigkeit dann weder ein Auswahl- noch Ausschlusskriterium bildet.

Die Vergütung für die Vermittlung von kapitalbildenden Lebensversicherungen wird von möglichen Nachhaltigkeitsrisiken grundsätzlich nicht beeinflusst.

Bei anderen Versicherungsprodukten, insbesondere im Bereich der Sachversicherungen, können Nachhaltigkeitspräferenzen aktuell nicht berücksichtigt werden.

Darüberhinausgehende Informationen, wie beispielsweise die Offenlegung der Legal Entity Nummern der einzelnen Produktanbieter oder der Kapitalgesellschaften als Konzepteure der Finanzinstrumente im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitsaspekten ist uns aufgrund der Vielzahl der möglichen Finanzinstrumente nicht möglich.

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