Zahlreiche Zweitwohnsitze, verwaiste Gebäude und leere Betten – das sind Entwicklungen, die den heimischen Tourismusgebieten zunehmend zu schaffen machen. Viele Ferienorte reagieren mittlerweile darauf und untersagen Zweitwohnsitze in ihren Gemeinden.
Doch es gibt eine vielversprechende Lösung, die sowohl dem Projektentwickler als auch der Gemeinde und dem Anleger Vorteile bietet: Das sogenannte Buy-to-let Modell. Bei diesem Modell erwirbt der Käufer eine Immobilie, die grundbücherlich geschützt ist. Touristische Vermietung, Management und Instandhaltung werden jedoch über eine Betreibergesellschaft abgewickelt.
Bmstr. DI Andreas Grabner, Vorstand und COO der C&P Immobilien AG, Dr. Roland Weinrauch, LL.M. (NYU), Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte und Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer Tourismusberatung bei Prodinger & Partner, stellen im Expertengespräch das Modell und dessen Vorzüge vor.
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„Im Vorfeld muss sichergestellt sein, dass es ein langfristiges Konzept gibt, das für die Gemeinde einen Mehrwert bietet.“
Bmstr. DI Andreas Grabner
Vorstand | COO C&P Immobilien AG
„Wir sehen im touristischen Bereich, dass Wohnen, Apartments und Hotellerie zunehmend verschwimmen und zusammenwachsen“, erklärt Thomas Reisenzahn, „darauf muss sich die Branche einstellen und dafür braucht es neue Modelle.“ In den Gemeinden bestehe für dieses neue Modell allerdings noch ein bisschen Erklärungsbedarf, meint er: „Wir merken, dass manche Gemeinden mit dem Konzept noch überfordert sind, da braucht es eine entsprechende Beratung, Erklärung, Begleitung.“
Für Bmstr. DI Andreas Grabner ist die richtige Vorbereitung besonders entscheidend.
„Es darf auf keinen Fall passieren, dass Projektentwickler eine Immobilie errichten, verkaufen und dann sich selbst überlassen. Im Vorfeld muss sichergestellt sein, dass es ein langfristiges Konzept gibt, das für die Gemeinde einen Mehrwert bietet. Nur so kann sich ein solches Modell nachhaltig etablieren und wird auch akzeptiert.“
Auch aus Käufersicht sei das wichtig, ergänzt Dr. Weinrauch: „Ein Projekt ist immer nur so gut wie der Betreiber, dessen sollten sich Käufer bewusst sein – man kauft den Betreibervertrag mit. Uns ist in solchen Fällen immer wichtig, den Käufer entsprechend zu begleiten.“
Interessant seien diese Modelle – da sind sich die Experten einig – für jene, die in erster Linie eine Anlageform suchen, die sie einige Wochen im Jahr selbst nutzen möchten. Denn der Eigentümer mietet sich – je nach Modell zu einem vergünstigten Preis – wie ein regulärer Gast in den Betrieb ein.
Dass sich dieses Modell auszahlt, beweist die C&P Immobilien AG mit dem Alprima Aparthotel Hinterstoder. Als Betreiber des Projekts sorgt die neu gegründete C&P Alps Resorts GmbH durch die professionelle Vermietung und Verwaltung für die nachhaltige Absicherung des getätigten Investments.
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Alprima Aparthotel Hinterstoder
Das Aparthotel beherbergt in 4 separaten Gebäuden 73 Apartments, einen Wellness- und Fitnessbereich, Skiställe und einen Mehrzweckraum für Veranstaltungen. Die C&P Alps Resorts GmbH wird den laufenden Betrieb im Aparthotel ALPRIMA für Sie managen.